- AutorIn
- Ronald Beć Technische Universität Dresden, Fakultät Erziehungswissenschaft, Institut für Sozialpädagogik, Sozialarbeit und Wohlfahrtswissenschaften
- Titel
- „Raus mit der Sprache“: Aktuelle Bemühungen um eine strafprozessuale Reformierung des Zeugnisverweigerungsrechts für Handlungsfelder Sozialer Arbeit
- Zitierfähige Url:
- https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:14-qucosa2-729802
- Übersetzter Titel (EN)
- „Come out with it“ : Recent efforts in criminal procedural reformation of the right to refuse giving evidence in social work‘s field of action
- Datum der Einreichung
- 20.12.2018
- Abstract (DE)
- In der sozialpädagogischen Arbeit können Situationen entstehen, in denen Fachkräften vertrauliche Informationen zuteil werden, deren Schutz im Eigeninteresse der Adressat*innen oder des Staates liegen kann. Insbesondere die niedrigschwellige Arbeit mit Personen und Gruppen, die aus verschiedenen Gründen eine skeptische bis ablehnende Haltung gegenüber institutionellen Strukturen einnehmen – also mitunter auch Einrichtungen, für die Sozialarbeiter*innen tätig sind – oder mit Menschen, die beispielsweise aufgrund stoffgebundener Abhängigkeiten oder Verwicklungen in als extremistisch definierten Gruppen Strafverfolgung befürchten, erfordert von Sozialarbeiter*innen ein hohes Maß an Sensibilität für die eigene Rolle als Geheimnisträger nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB). Gleiches gilt für Hilfesuchende, die sich an Opferberatungsstellen wenden und womöglich aus persönlichen Gründen ein Strafverfahren ablehnen, auch wenn sie selbst nicht beschuldigt wären. Die im Vertrauen von Adressat*innen erlangte Erkenntnis unterliegt zwar der Schweigepflicht, dies sichert den Sozialarbeiter*innen mit staatlicher Anerkennung im Strafverfahren allerdings kein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 Strafprozessordnung (StPO) zu. Beides sind unterschiedliche rechtliche Regelungen, allerdings gibt es mit Ärzt*innen, Rechtsanwält*innen, Psycholog*innen, Journalist*innen, etc. Berufsgruppen, die in beiden Gesetzestexten berücksichtigt werden. Für Sozialarbeiter*innen gilt dieser Umstand nicht, ein Zeugnisverweigerungsrecht steht ihnen im Strafverfahren, mit Ausnahme von entsprechend qualifizierten Mitarbeiter*innen in Schwangerschaftsberatungsstellen sowie Beratungsstellen für Betäubungsmittelabhängige, nicht zu. Die vorliegende Masterarbeit beleuchtet die rechtliche und fachliche Aspekte des fehlenden Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit, die aktuellen Reformbemühungen aus Praxis und Wissenschaft sowie die Auswirkungen des fehlenden Zeugnisverweigerungsrechts auf die Praxis aus Sicht von Fachkräften.
- Freie Schlagwörter (DE)
- Soziale Arbeit, Zeugnisverweigerungsrecht, Schweigepflicht, Sozialpädagogik, Sozialarbeit
- Klassifikation (DDC)
- 370
- Klassifikation (RVK)
- DS 7700
- GutachterIn
- Dr. phil. Kathrin Schramm
- Dr. rer. soc. Martin Rudolph
- Den akademischen Grad verleihende / prüfende Institution
- Technische Universität Dresden, Dresden
- Version / Begutachtungsstatus
- publizierte Version / Verlagsversion
- URN Qucosa
- urn:nbn:de:bsz:14-qucosa2-729802
- Veröffentlichungsdatum Qucosa
- 01.12.2020
- Dokumenttyp
- Masterarbeit / Staatsexamensarbeit
- Sprache des Dokumentes
- Deutsch
- Lizenz / Rechtehinweis
- CC BY 4.0
- Inhaltsverzeichnis
1. Thematische Einführung 1.1 Begründung zur Begriffsauswahl der „Sozialarbeiter*in“ 1.2 Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen?! 2. Juristische Dimension 2.1 Schweigepflicht nach § 203 StGB 2.2 Regelungen der Strafprozessordnung 2.2.1 Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO 2.2.2 Spezifische sozialpädagogische Arbeitsbereiche in § 53 StPO 2.2.3 Genehmigungsvorbehalt nach § 54 StPO 2.3 Relevante Vorschriften aus den Sozialgesetzbüchern 3. Methodischer Forschungsstand 4. Konzept der Untersuchung 4.1 Methodenwahl 4.2 Vorüberlegungen zur Durchführung der Untersuchung 4.3 Datenschutz und -sicherung 4.4 Vorüberlegungen zum Auswertungsvorgehen 5. Ergebnisse 5.1 Vorstellung der Gesprächspartner*innen 5.2 Qualitative Analyse der Interviewdaten 5.2.1 Beschreibung struktureller Rahmenbedingungen 5.2.2 Wissensbestände über Datenschutz und spezifische Rechtsfragen 5.2.3 Erwartungen an ein Zeugnisverweigerungsrecht 5.2.4 Beschreibung von Erfahrungen und Praxisbeispielen 5.2.5 Handlungsstrategien in strafrelevanten Situationen 5.2.6 Beziehung zwischen Adressat*innen und Sozialarbeiter*innen 5.2.7 Professionsbezogenes Selbstbild 5.2.8 Umgang zwischen Sozialarbeiter*innen und Sicherheitsbehörden 5.2.9 Transparenz als Arbeitsprinzip 5.2.10 Vertraulichkeit als Arbeitsprinzip 5.2.11 Auseinandersetzungen mit Arbeitsaufträgen und Erwartungen 5.2.12 Auswirkungen bei Verletzung der Vertraulichkeit 5.2.13 Herausforderungen im Umgang mit Vorladungen 5.2.14 Auswirkungen eines fehlenden Zeugnisverweigerungsrechts 6. Diskussion 7. Ausblick 8. Quellen- und Literaturverzeichnis 9. Anhangsverzeichnis